Wirtschaftsstrafrecht & Organhaftung

Im Fachgebiet Wirtschaftsstrafrecht und Organhaftung steht die strategische Verteidigung und präventive Absicherung von Führungskräften und Unternehmen im Mittelpunkt. Die Experten verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Begleitung komplexer Ermittlungsverfahren mit internationalem Bezug und arbeiten regelmäßig mit internationalen Großkanzleien, internen Compliance-Abteilungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen.

Die Zusammenarbeit mit den Big 4 spielt insbesondere bei internen Untersuchungen eine zentrale Rolle. In Fällen möglicher Compliance-Verstöße werden forensische Analysen, Datenaufbereitungen und interne Kontrollbewertungen eng abgestimmt durchgeführt. Ziel ist es, Sachverhalte strukturiert aufzuklären, Risiken transparent zu bewerten und eine strategisch belastbare Verteidigungsposition zu entwickeln. Dabei wird besonderer Wert auf die Abstimmung zwischen strafrechtlicher Verteidigungsstrategie und aufsichtsrechtlicher Kommunikation gelegt.

Die Beratung umfasst Verfahren wegen Betrug, Untreue, Korruption, Sanktionsverstößen und regulatorischen Pflichtverletzungen. Gleichzeitig werden präventive Compliance-Strukturen entwickelt, um Organhaftungsrisiken systematisch zu reduzieren. Internationale Konzerne stehen vor der Herausforderung, unterschiedliche Rechtsordnungen und regulatorische Standards miteinander zu harmonisieren. Hier unterstützen die Experten bei der Entwicklung konzernweiter Richtlinien und Eskalationsmechanismen.

Im Umfeld öffentlicher Auftraggeber sind besondere Sensibilität und Transparenz erforderlich. Ermittlungsverfahren können nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche reputationsbezogene Folgen haben. Die strategische Vernetzung mit spezialisierten Forensikern, Revisionsabteilungen und internationalen Kanzleien ermöglicht eine koordinierte Vorgehensweise in hochsensiblen Situationen.

Der Beratungsansatz ist klar strukturiert und risikoorientiert. Neben der Verteidigung in akuten Verfahren liegt ein Schwerpunkt auf der präventiven Gestaltung von Governance- und Kontrollstrukturen. Ziel ist es, Haftungsrisiken frühzeitig zu identifizieren, Entscheidungsprozesse rechtlich abzusichern und Unternehmen auch unter regulatorischem Druck handlungsfähig zu halten.